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Abenteuer & Aktivurlaub
Inh. Ralf Zilles
Mühlenweg 6
56290 Mörsdorf
Telefon: +49(0)6762/40 89 88
Mobil: +49(0)170/688 10 94
Mobil Österreich: +43(0)699 81 54 21 73
E-Mail info[at]abenteuer-und-aktivurlaub.de
USt.-ID-Nummer 45/198/4027/8
Konzept, Design, Programmierung
agentur etcetera
www.agentur-etcetera.de
Abenteuer & Aktivurlaub
www.abenteuer-und-aktivurlaub.de
Linkverweise:
www.urlaub-anbieter.com/abenteuer-aktivurlaub.htm
AGB's
§ 1 Die Buchung ist verbindlich. Die Platzreservierung erfolgt nach der Online Anmeldung, schriftlich oder telefonisch und Eingang des Tourpreis auf unserem Konto. Falls eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist, wird der Teilnehmer benachrichtigt und die Zahlung umgehend zurück erstattet. Der Anmeldende (1. Name auf der Anmeldung) steht für alle Vertragsverpflichtungen aller Mitaufgeführten Teilnehmer ein wie für seine Eigenen. Der Reisevertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung von Abenteuer & Aktivurlaub zustande.
§ 2 Kosten bei Rücktritt durch den Teilnehmer: Bis 30 Tage vor Tourbeginn 30%, bis 15 Tage vor Tourbeginn 60%, danach 80% des Tourpreises. Bei Stellung einer Ersatzperson, die den Ansprüchen genügen muss, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,- ?. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
§ 3 Wird die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reisevertrag bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn gekündigt werden. Bezahlte Beiträge werden unverzüglich zurückerstattet. Eine darüber hinausgehende Ersatzleistung ist ausgeschlossen.
§ 4 Programmänderungen vorbehalten. Müssen einzelne Aktivitäten abgesagt werden, so ist der Veranstalter bemüht, angemessene Ersatzaktivitäten anzubieten.
§ 5 Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht bei Schäden, Diebstählen und Unglücksfällen während der An- und Abreise und während des Aufenthaltes in jeweiligen Unterkünften. Mountainbikes müssen immer mit speziellen Schlössern gegen Diebstahl gesichert werden und entsprechend des Wertes versichert sein. Das Beförderungsrisiko bei privater Anreise trägt der Teilnehmer. Für die vom Teilnehmer gemieteten oder ihm zur Verfügung gestellten Sportgeräte oder Ausrüstungsmöglichkeiten haftet dieser zum Wiederbeschaffungswert.
§ 6 Bei allen Mountainbike- Reisen besteht Helmpflicht. Teilnehmer die den Anordnungen der verantwortlichen Abenteuer & Aktivurlaub Guides trotz mündlicher Abmahnung nicht Folge leisten verlieren Ihren Anspruch auf die Teilnahme an dem weiteren Reiseverlauf. Stört ein Teilnehmer die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung des Veranstalters nachhaltig oder ist den Anforderungen nicht gewachsen, kann der Veranstalter fristlos vom Reisevertrag zurücktreten.
§ 7 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Haftungsausschluss für den Veranstalter muss bei Tourbeginn durch den Teilnehmer unterzeichnet werden.
§ 8 Fotomaterial, dass während eines Events vom Veranstalter geschossen wurde, kann online gestellt werden. Eine Veröffentlichung von Fotomaterial gilt als erteilt, wenn es ersichtlich ist, dass die betreffende Person nichts dagegen hat, abgelichtet zu werden - etwa weil sie für den Fotografen posiert. Sollte dennoch eine Veröffentlichung nicht erwünscht sein, muss die betreffende Person dem Veranstalter dies mitteilen.

